Endlich ist ein Gericht bereit, die Rechtmäßigkeit der ministeriellen Allgemeinverbindlicherklärungen des Sozialkassentarifvertrages zu überprüfen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Akten 2006 bis 2011 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung angefordert.
Auf das Ergebnis seiner Untersuchungen und Überlegungen warten wir mit Spannung.
Archiv des Autors: Georg Groth
Unterhalt
Es kann nicht Sinn von Unterhaltszahlungen sein, dass der- oder diejenige, die/der zahlt, dadurch selbst bedürftig wird. Daher sehen die üblicherweise von den Gerichten angewandten Leitlinien einen sogenannten Selbstbehalt vor, der dem/der Zahlungspflichtigen persönlich zur Deckung des Lebensbedarfs (Wohnen, Essen ..)verbleiben soll. Nach der weit verbreiteten Düsseldorfer Tabelle sind dies im Regelfall ab 2013:
Bei der Unterhaltspflicht eines /r Erwerbstätigen gegenüber einem unverheirateten Kind bis Alter 21, das noch im Haushalt eines Elternteils wohnt und zur Schule geht: 1.000.-€ mtl. (800.- falls der/die Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist), 1.200.-€ bei anderen volljährigen Kindern
1.100.-€ bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehepartnern oder Vater/Mutter des nichtehelichen Kindes
und schließlich 1.600.-€ bei Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Eltern
Compliance
Compliance-Management meint, verkürzt ausgedrückt, die Selbstverpflichtung, sich an bestimmte Regeln zu halten, um ein Wirtschaftsunternehmen vor negativen Folgen zu schützen. Effektives Compliance-Management soll und kann zur straf- und gesellschaftsrechtlichen Enthaftung der Unternehmensleitung beitragen.
In der Hochschullandschaft ist das Thema noch weitgehend unbekannt.
Hochschulfreiheit, Hochschulräte, Ressort- und Kollegialprinzip … all dies hat in den vergangenen Jahren zu einer Neuausrichtung der Organisationsverantwortung in den Hochschulen beigetragen. Gleichzeitig haben die Vorschriften in den Bereichen Finanzen, Auftragsvergabe, Datenschutz, Umweltrecht u.a. zugenommen. Zudem nehmen hochschulspezifische Verhaltensregeln, z.B. zur wissenschaftlichen Redlichkeit, in der öffentlichen Diskussion einen immer größeren Raum ein.
Welche Rolle spielt Compliance-Management in diesem Zusammenhang ? Geht Compliance über die von den Hochschulen ohnehin sicherzustellende Einhaltung von Recht und Gesetz hinaus ?
80 Kanzler, Rektoren und andere Entscheidungsträger führender deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen trafen sich Mitte November 2012 an der FOM Hochschule in München, um gemeinsam über das Thema “Compliance-Management an Hochschulen – Mehr als Regelkonformität ?” zu diskutieren. Eingeladen hatte der Verein zur Förderung des Deutschen und Internationalen Wissenschaftsrechts (VFDIW), dessen Vorstandsmitglied Dr. Gisela Nagel die Veranstaltung mit konzipiert hatte und die Diskussion moderierte.
Während des zweitägigen Seminars und anhand von 10 Vorträgen ausgewiesener Experten näherten sich Teilnehmer und Referenten dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Hierbei zeigte sich deutlich, dass Compliance-Management für Hochschulen kein Modethema ist, sondern eine ernstzunehmende Führungsaufgabe in der Verantwortung von Rektoraten und Präsidien. Die Herausforderung liegt wie so oft im Hochschulbereich darin, sich nach den spezifischen Anforderungen auszurichten, denen sich die Hochschulen im Rahmen ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre zu stellen haben.
Informationen zu den einzelnen Vorträgen finden Sie auf der Homepage des Vereins: www.vfdiw.de
http://www.vfdiw.de/Seminarunterlagen/Archiv-2012/Compliance/Programm.php
Trennungsschmerz ?
Sie müssen aus beruflichen Gründen den/die geliebte/n Partner/in vorübergehend verlassen ? Dann bleiben Sie gleich ein paar Tage ! Wenn Sie mindestens eine Woche abwesend sind, können Sie die Kosten für Anrufe bei dem/r Lieben daheim als Werbungskosten steuerlich geltend machen (Bundesfinanzhof, Urteil v. 5.7.2012, Az. VI R 50/10).
Kündigung im Urlaub
Es belegt den Anstand vieler Arbeitgeber, dass sie der Meinung sind, einem/r Arbeitnehmer/in könne während des Urlaubs oder einer krankheits-/unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt werde.
Rechtlich trifft dies nicht zu. Wirtschaftlich schadet sich der Unternehmer u.U. selbst, wenn er nicht rasch ein Arbeitsverhältnis beendet, dem keine Zukunft mehr beschieden ist, da er womöglich Ansprüche auf Urlaubsabgeltung befriedigen muss.
Wohin aber schickt der Arbeitgeber die Kündigung, der weiß, dass der Arbeitnehmer in Urlaub oder im Krankenhaus ist ? An die letzte ihm vom Arbeitnehmer mitgeteilte Heimatanschrift.
Bei (nachweisbarem !) Einwurf in den Hausbriefkasten bis 13 Uhr gilt die Kündigung als an diesem Tag zugegangen, und es beginnt der Lauf der dreiwöchigen Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz (Bundesarbeitsgericht 2 AZR 224/11 v. 22.3.2012). Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. dem Arbeitgeber die Urlaubsanschrift bekannt ist, würde die Zustellung an der Heimatanschrift als treuwidrig anzusehen sein und der Fristbeginn verschoben.
VOB 2012 – schneller zu Geld
Bislang galt: Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird spätestens 2 Monate nach Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.
Künftig heißt es dank der eur. Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Das Geld muss 30 Tage nach Vorlage der Rechnung auf dem Konto des Auftragnehmers sein, sonst setzt es Zinsen: Unter Kaufleuten 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz..
Also: Achten Sie darauf, dass Sie den Eingang Ihrer Rechnung beim Schuldner nachweisen können und warten Sie ab. (Derzeit) 8.12 % Zinsen bekommen Sie nicht einmal für griechische Anleihen.
Wegen Einzelheiten und Ausnahmen bitte nachlesen: Bundesanzeiger v. 13.7.2012
Immer wieder Soka
Schon gelesen ?
http://www.zeit.de/2012/31/Sozialkasse-Bauwirtschaft-Handwerk-Betrieb/komplettansicht
Urlaubsabgeltung
Auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch kann man (rechtlich) nicht verzichten, auf seine Abgeltung auch nicht, und sie kann einem Arbeitnehmer nicht einmal tarifvertraglich verkürzt werden. Urlaub, der wegen einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht in Natur genommen werden kann, ist abzugelten. Dies gilt auch dann, wenn jahrelange Arbeitsunfähigkeit bestand und sogar dann, wenn währenddessen eine befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gezahlt wurde. Jedoch verschafft dem Arbeitgeber jetzt immerhin das Bundesarbeitsgericht etwas Erleichterung: Urlaub ist nicht abzugelten, wenn die Uralubsansprüche mit Ablauf des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen sind (BAG 9 AZR 353/10 v. 7.8.12). Die Arbeitnehmerin, die seit 2004 ununterbrochen bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2009 krank war, erhielt also nur Urlaubsabgeltung für 2008 und 2009.
Elektronische Rechnungsstellung
Wie erstellt man umsatzsteuerrechtlich korrekt eine elektronische Rechnung ? Nichts leichter als das; auf 11 Seiten erklärt es das Bundesfinanzministerium hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2012-07-02-Vereinfachung-der-elektronischen-Rechnungsstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Ein Wort zum Sonntag
Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen will. Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben.
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Das obige ist ein Zitat und stammt (ich habe es nicht nachgeprüft) von Cicero (geb. 106 v.Chr.)